Mitnahme von Elektro-Tretrollern in Bus und Tram aus Sicherheitsgründen verboten
Aus Sicherheitsgründen wird die Mitnahme von elektrischen Tretrollern (eTretrollern), oft auch als eScooter bezeichnet, in den Bussen und Straßenbahnen der Stadtwerke Augsburg (swa) bis auf Weiteres ausgeschlossen. Das Mitnahmeverbot tritt nach den Osterferien, am Montag, 8. April, in Kraft. Mit der Entscheidung setzten die swa gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um.
Grund für die Empfehlung des VDV sind mehrere Brände von Lithium-Ionen-Akkus von eTretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im Ausland. Bei dem Mitnahmeverbot steht die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals im Mittelpunkt. Die Empfehlung basiert auf Untersuchungen des VDV zur Bewertung der Gefährdung durch Akku-Brände von eTretrollern. Für diese Akkus gibt es laut VDV bisher keine einheitlichen Sicherheitsstandards. In Anbetracht der Verhaltensmuster von Lithium-Ionen-Akku-Bränden mit zum Teil explosionsartiger Energie- und Rauchgasfreisetzung kommt der Betriebsausschuss des VDV zu dem Ergebnis, dass eine Mitnahme von eTretrollern untersagt werden sollte. Zahlreiche andere Verkehrsunternehmen setzen die Empfehlungen ebenfalls um, wie etwa die mvg in München.
Elektrorollstühle oder eBikes sind nicht betroffen
Nicht betroffen sind Elektrorollstühle, eBikes beziehungsweise Pedelecs und vierrädrige Elektromobile für mobilitäts-eingeschränkte Menschen, die ebenfalls als eScooter bezeichnet werden. Für diese Fahrzeuge gibt es entsprechende Sicherheitsstandards. Daher sind diese Fahrzeuge von der Empfehlung ausgenommen, wenn sie die Standards erfüllen. Auch eTretroller können dann wieder für die Mitnahme in Bussen und Trams zugelassen werden, wenn die Hersteller zukünftig die Sicherheitsstandards für die Akkus erfüllen sollten.
Die swa informieren ihre Fahrgäste über die Regelung etwa in ihren Haltestellenanzeigen, in den Monitoren in den Fahrzeugen oder durch Aufkleber mit einem entsprechenden Symbol an den Türen. Die Regelungen zur Mitnahme sind zudem in den Beförderungsbedingungen aufgeführt.