FAQs 365-Euro-Ticket
Welche Nachweise werden für die Bestellung des 365-Euro-Tickets benötigt?
unter 15 Jahren: Bestätigung der Erziehungsberechtigten
ab 15 Jahren: Bestätigung der Schule, der Ausbildungsstelle oder des sozialen Dienstes, die ein ganzes Schuljahr bzw. mindestens 12 Monate gültig ist.
Kann ich das Ticket jederzeit kaufen?
Sie können das Ticket jederzeit kaufen auf Basis einer gültigen Bescheinigung, die ein ganzes Schuljahr bzw. mindestens 12 Monate gültig ist. Der Antrag und das SEPA-Mandat müssen dafür bis zum 20. des Vormonats vorliegen. Die Gültigkeit beginnt immer am Ersten eines Monats.
Wie erhalte ich das Ticket?
Das Ticket wird Ihnen per Post zugestellt.
Gilt das 365-Euro-Ticket auch in den Ferien?
Innerhalb der Laufzeit Ihres 365-Euro-Tickets gibt es keine Einschränkungen bezüglich Schul- oder Ferienzeit. Sollten innerhalb Ihrer Geltungsdauer Ferien vorkommen, können Sie mit Ihrem Ticket gewohnt rund um die Uhr alle regionalen Verkehrsmittel (ausgenommen 1. Klasse in den Regionalzügen) nutzen.
Verlängert sich das 365-Euro-Ticket automatisch?
Das 365-Euro-Ticket AVV ist maximal für zwölf aufeinanderfolgende Monate bzw. ein Schuljahr gültig und wird als Jahresticket ausgegeben. Das 365-Euro-Ticket AVV endet automatisch nach Ablauf des Berechtigungszeitraumes, spätestens jedoch zum 31. August 2024. Für die Weiterführung des 365-Euro-Ticket AVV ist eine erneute Bestellung inkl. Berechtigungsnachweis und Erneuerung des Lastschriftmandats für zwölf aufeinanderfolgende Monate bzw. ein Schuljahr notwendig.
Kann ich das 365-Euro-Ticket vorzeitig kündigen bzw. beenden?
Eine vorzeitige Kündigung ist nur in Härtefällen wie z.B. dem Wegzug aus dem Verbundgebiet möglich. Der Ticketpreis reduziert sich dann pro vollständig ungenutztem Monat um 1/12 des Ticketpreises.
Was mache ich bei Verlust oder Beschädigung des Tickets?
Bei Verlust oder Beschädigung/Zerstörung des 365-Euro-Ticket kann einmalig eine Ersatzkarte für die restlichen Monate beantragt werden. Die Ersatzkarte kostet 15€. Bitte wenden Sie sich dafür an das Kundencenter, bei dem Sie das Ticket erworben haben.