Von der Pferdebahn zur Mobilitätsdrehscheibe: Fun-Facts

Farben für die Zuordnung der Straßenbahnen? Das und noch vieles Weitere galt in der Zeit der Pferdebahn und ersten elektrischen Straßenbahn als völlig normal. Und noch weitere Kuriositäten gab es lange vor unserer Zeit.

Vor allem in den Anfängen gab es viele kuriose Begebenheiten oder Vorschriften, um mit Pferde- oder Straßenbahn mitfahren zu dürfen, die so heute selbstverständlich oder vielleicht gar nicht mehr vorstellbar wären. Vor 125 Jahren, als die erste elektrische Straßenbahn durch Augsburg rollte, wurde im damaligen Amtsblatt festgehalten: die Wagen müssen haltbar gebaut und derart eingerichtet sein, dass das Einsteigen und Aussteigen gefahrlos und bequem erfolgen kann. Doch auch für das Fahrpersonal gab es klare Vorschriften. »Das Betriebspersonal der Bahn hat sich im Dienste stets nüchtern zu verhalten und hat gegen das Publikum ein höfliches Benehmen zu beobachten. Das Rauchen während des dienstlichen Verkehrs mit dem Publikum ist dem Personale untersagt.« Alles Vorschriften und Gebote, die in der heutigen Zeit eine Selbstverständlichkeit sind. Vor allem eine Anweisung, die den Fahrern galt, lässt uns heute schmunzeln. Denn sie waren dazu angehalten, auf abschüssigen Bahnstrecken von der Bremse Gebrauch zu machen. Doch nicht nur für die Fahrer gab es einiges zu beachten. Auch der Fahrgast selbst wusste um seine Rechte: Mitfahren ja, Pfeifen, Singen oder gar Lärmen war jedoch untersagt.

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Achtung, Trittbrettfahrer

Das Wort Trittbrettfahrer taucht auch in unserem heutigen Wortschatz noch auf. Damit ist jemand gemeint, der von etwas profitiert, ohne selbst etwas dafür zu tun. Das Wort stammt tatsächlich aus der Zeit der ersten elektrischen Straßenbahnen. Die Straßenbahn hatte nämlich früher außen Trittbretter. Hier fuhren immer wieder Leute mit, obwohl das verboten war. Endgültig erledigt hatte sich das Problem mit den Trittbrettfahrern allerdings erst, seit die Triebwagen rundum geschlossen waren.

Früher gab es in jeder Straßenbahn 1-Meter-Markierungen. Die bestimmten, wer für seine Fahrt zahlen musste und wer nicht. Denn Kinder unter 1 Meter Körpergröße fuhren umsonst mit, die anderen mussten bezahlen. Die Fahrt mit der ersten elektrischen Straßenbahn kostete übrigens maximal 20 Pfenning.

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Der Fahrer – eine Respektsperson

Die Fahrer der ersten elektrischen Straßenbahn waren im Durchschnitt 30 Jahre alt und meistens nicht gebürtige Augsburger, sondern kamen häufig aus dem ländlichen Schwaben. Viele wechselten ihren Beruf. So arbeiteten Schlosser, Bäcker, Kaminkehrer, Metzger oder Landwirte bei der Straßenbahn als Taglöhner, Ausgeher, Werkstattdiener oder Knechte und erlangten mit dieser Arbeit bei der Straßenbahn einen sozialen Aufstieg. Voraussetzung für die Bewerbung bei der Straßenbahn: ein polizeiliches Führungszeugnis sowie der Nachweis, dass sie ihren Militärdienst abgeleistet hatten.

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Wer damals im Königreich Bayern eine Uniform trug, so wie es bei Fahrer und Schaffner üblich war, zählte zu den Respektspersonen. Doch das führte zu Rivalitäten zwischen den Straßenbahnfahrern und Polizisten oder Soldaten. Diese fühlten sich den Straßenbahnfahrern überlegen und beanspruchten meist eine Freifahrt, was jedoch nur mit einem besonderen Ausweis in Anspruch genommen werden durfte. So hatten beispielsweise städtische Beamte das Privileg der Freifahrt, was in der Bevölkerung oft für Neid sorgte. Und noch etwas war früher anders als heute: die Straßenbahnen waren farblich gekennzeichnet. Woran das lag? Viele Menschen konnten damals nicht lesen oder schreiben und damit jeder mitfahren konnte, hatten die Linien Farben bekommen.

Bilder: Archiv Franz Häußler

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