So kaufe ich eine Straßenbahn: der Vertragsschluss
In Teil 4 der Serie „So kaufe ich eine Straßenbahn“ wird der Vertrag zwischen den swa und dem Straßenbahnhersteller geschlossen. In den insgesamt drei Verträgen werden alle Punkte festgelegt, die für die Stadtwerke Augsburg (swa) wichtig sind.
Die Stadtwerke Augsburg (swa) bekommen bis zum Jahr 2022 elf neue Straßenbahnen. In Teil 1 der Serie wurde bereits erklärt, wie ermittelt wird, wie viele Straßenbahnen überhaupt benötigt werden. Im zweiten Teil wurde die Auswahl des passenden Fahrzeugherstellers vorbereitet und in Teil drei wurde der richtige Hersteller aus allen Bewerbern ausgewählt. Nun kommt es zum Vertragsschluss zwischen dem ausgewählten Hersteller und den swa.
Drei Verträge für die neuen Straßenbahnen
Anders als beim Autokauf ist der Vertragsschluss beim Straßenbahnkauf etwas komplizierter. Es gibt nicht nur einen Vertrag, sondern drei Verträge. Den klassischen Liefervertrag, den Instandhaltungsvertrag sowie den Durchführungsvertrag. Im Liefervertrag wird festgelegt, dass in einem vorgegebenen Zeitraum die bestellten Fahrzeuge mit der vorausgesetzten Qualität geliefert werden. Der Instandhaltungsvertag ist der zweite Vertag der abgeschlossen wird und ist dieses Mal erstmalig bei einem Straßenbahnkauf von den swa vorgeschrieben. „Hier wird festgelegt, dass alle Reparaturen und Störungen, die während der Betriebszeit auftreten komplett von der Firma Stadler umfasst sind“, so swa Leiter Fahrzeuge, Klaus Röder. „Die Betriebszeit beläuft sich ja bei unseren neuen Straßenbahnen immerhin auf 32 Jahre.“
Im dritten Vertrag, dem Durchführungsvertrag wird festgelegt, dass die neuen Fahrzeuge in Zukunft weiterhin von den swa Mitarbeitern gewartet werden. Das heißt konkret, wenn etwas an den neuen Straßenbahnen kaputtgeht, werden die swa von der Firma Stadler beauftragt den Schaden zu beheben. So bleibt alles in einer Hand und die Straßenbahn kann direkt vor Ort repariert werden.
Foto: swa
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