Tarife für Anlagen im Standardlastprofil (nur SLP*)
*SLP ist eine Abkürzung und bedeutet Standardlastprofil (SLP). SLP-Zähler kommen bei Abnahmestellen meist bis 100.000 kWh/p.a. Verbrauch zum Einsatz. Dies sind beispielsweise Privathaushalte, aber auch Betriebe. SLP-Zähler sind ohne registrierende Leistungsmessung. Sie zeigen lediglich den aktuellen Zählerstand an. Der Messwert wird hier einmal im Jahr ausgelesen, denn der Lastgang wird mittels Standardlastprofilen ermittelt. Monatlich werden Abschläge auf Basis von Schätzwerten entrichtet. Am Jahresende erhalten die Verbraucher dann eine Abrechnung auf Basis ihres tatsächlichen Verbrauchs.
Tarife für Anlagen in registrierender Leistungsmessung (RLM**)
Auch für SLP* möglich
*SLP ist eine Abkürzung und bedeutet Standardlastprofil (SLP). SLP-Zähler kommen bei Abnahmestellen meist bis 100.000 kWh/p.a. Verbrauch zum Einsatz. Dies sind beispielsweise Privathaushalte, aber auch Betriebe. SLP-Zähler sind ohne registrierende Leistungsmessung. Sie zeigen lediglich den aktuellen Zählerstand an. Der Messwert wird hier einmal im Jahr ausgelesen, denn der Lastgang wird mittels Standardlastprofilen ermittelt. Monatlich werden Abschläge auf Basis von Schätzwerten entrichtet. Am Jahresende erhalten die Verbraucher dann eine Abrechnung auf Basis ihres tatsächlichen Verbrauchs.
**RLM steht für registrierende Leistungsmessung. Verbrauchsstellen mit einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh sind per Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) zur registrierenden Leistungsmessung verpflichtet. Dies sind in der Regel große Unternehmen und die Industrie. Der Verbrauch wird hier kontinuierlich gemessen. RLM-Zähler dienen daher auch der Sicherstellung der Netzstabilität. Gewerbe und Industriekunden, welche RLM-Zähler besitzen, erhalten so monatlich eine genaue Abrechnungen über ihren Verbrauch. Durch die Optimierung des Lastprofils können Unternehmen zudem Netzentgelte einsparen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung:
Sie haben Interesse an Tarifen aus dem „Standardlastprofil“ (SLP), dann kontaktieren Sie bitte die Gewerbekundenzentrale.
Sie haben Interesse an Tarifen aus der „Registrierenden Leistungsmessung“ (RLM, auch für SLP möglich), dann kontaktieren Sie bitte die Geschäftskundenzentrale.
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Klicken Sie hier oder senden Sie uns gerne eine E-Mail an strompreisbremse(at)sw-augsburg.de.