Klimaschonend heizen

Alles zur Umstellung auf das neue Vertragswerk Augsburg Wärme

Gemeinsam die Wärmewende gestalten

Mit dem Fernwärmeausbau leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Wärmewende in Augsburg. Aktuell erzeugen wir rund 60 Prozent unserer Fernwärme aus regenerativer Energie und Abwärme. Unser Ziel: Bis 2040 soll unsere Fernwärmeerzeugung zu 100 Prozent auf erneuerbaren Energien, Abwärme und CO2-neutralen Technologien basieren.

Die Umstellung auf neue Technologien bringt einige technische und rechtliche Herausforderungen mit sich. Deshalb passen wir unsere Verträge an. Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenfassung, welche Anpassungen wir vorgenommen haben.

Fragen und Antworten zur Vertragsumstellung

Die swa investieren in den Klimaschutz und erhöhen den Anteil der Fernwärmeerzeugung aus regenerativer Energie und Abwärme.  Deshalb müssen wir unsere Preise neu kalkulieren. 

Beispielsweise ersetzen wir alte Kraftwerke durch moderne Erzeugungsanlangen, um mehr erneuerbare und CO2-neutrale Energie zu nutzen. Die Kosten für die Umstellung berechnen wir bei unserer Preisanpassung ein. Dabei richten wir uns nach gesetzlichen Vorgaben.

Die Rechtsprechung und Gesetzgebung haben sich weiterentwickelt, sodass wir neue rechtliche Anforderungen in unserem Fernwärmeliefervertrag berücksichtigen müssen. Fernwärmeverträge sind aufgrund von langfristig ausgelegten Investitionen durch langfristige Verträge gekennzeichnet. Seit dem letzten Vertragsschluss ist deshalb viel Zeit vergangen.

Moderne Fernwärmeentgeltsysteme sind in der Regel durch mehrgliedrige Entgeltkomponenten gekennzeichnet, die sich jeweils an der Kostenstruktur zur Wärmebereitstellung orientieren. Verbrauchsabhängige Kosten werden deshalb über den Arbeitspreis, verbrauchsunabhängige Kosten über den Grundpreis oder Leistungspreis bezahlt. Daneben werden die Kosten der Messung und Abrechnung über den Messpreis gedeckt. Der swa entstehen für die verbleibenden fossilen Anlagen CO2-Kosten im europäischen Emissionshandel, die wir zukünftig über einen gesonderten Emissionspreis weitergeben.

Verbrauchsunabhängige Entgelte sind notwendig, um Wärmekapazitäten (z. B. für warmes Wasser im Tagesverlauf oder für Raumbeheizung an besonders kalten Tagen im Winter) vorzuhalten. Diese fallen auch dann an, wenn keine Abnahme stattfindet. Im Leistungspreis bzw. Grundpreis spiegeln sich damit unsere fixen Kosten wider, insbesondere auch die Kosten für Investitionen zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie z.B. Erdgas. Im Zuge der Umstellung unseres Preissystems wird die Abrechnungsgröße Ihres Leistungspreises vom zulässigen Volumenstrom (in der Einheit Liter pro Stunde) auf die Anschlussleistung (in der Einheit Kilowatt) umgestellt. Da bereits beide Größen bei Inbetriebnahme Ihrer Übergabestation ermittelt worden sind, entsteht für Sie kein zusätzlicher Aufwand. In Ihren Verträgen sind beide Werte ausgewiesen.

Die Umstellung auf erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung führt vor allem zu einem Anstieg der verbrauchsunabhängigen Kosten. Neben den gestiegenen Personalkosten und fixen Kosten handelt es sich bei den verbrauchsunabhängigen Kosten überwiegend um Investitionskosten, die einmalig anfallen und über lange Zeiträume refinanziert werden, führt diese Veränderung zu einem höheren Grund- bzw. Leistungspreis. Die dahinterliegenden Kostenbestandteile und deren Entwicklung werden durch moderat steigende Indizes (Lohn und Investitionsgüter) repräsentiert.

Die Basispreise stehen zum 1. Januar 2024 fest und werden quartalsweise angepasst. Für unsere Bestandskunden werden die neuen Preise zum 1. Oktober 2024 erstmalig anhand der neuen Preisgleitformeln angepasst und abgerechnet. Bis dahin gilt unser bestehendes Preissystem.

Im neuen Preissystem wird, wie bisher, ein Leistungs- und Messpreis bzw. Grund- und Arbeitspreis abgerechnet. Zusätzlich führen wir einen CO2-Preis ein, der sich nach dem europäischen Emissionshandel richtet.

Im neuen Preissystem erfolgt die automatische Preisanpassung jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres. Eine Ausnahme stellt der CO2 Preis dar, der nur einmal jährlich zum 1. Januar angepasst wird.

Die neuen Preisgleitformeln werden erstmals zum 1. Oktober 2024 angewendet und die daraus resultierenden Preise bis Dezember 2024 abgerechnet.

Wir passen unsere Wärmepreise nach den mathematischen Formeln automatisch an die Kostenentwicklungen unserer Fernwärmeversorgung an. Die Anknüpfung an Preisentwicklungserhebungen des Statistischen Bundesamtes (destatis) (sog. „Preisindizes“) bilden eine objektive, staatlich überwachte und für Verbraucher nachvollziehbare Anpassungsgröße.

Entsprechend der geänderten Kostenstruktur haben sich teilweise die gewählten Kostenindizes, vor allem aber die Gewichtung der Kostenarten zueinander durch die jeweiligen Faktoren vor den Kostenelementen (z. B. L/L0) der Preisänderungsformeln geändert. Insbesondere weisen wir die Vorbezugskonditionen (Fremdbezug) aus der Abfallverwertungsanlage sowie der Biomasse (Biomasse) gesondert aus.

Der Gesetzgeber schreibt nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV neben der Kostenorientierung eine Orientierung an den allgemeinen Entwicklungen des Wärmemarkts vor. Entsprechend sieht die Arbeitspreisgleitformel ein derartiges Wärmemarktelement vor. Das Marktelement wird in unserer neuen Arbeitspreisgleitformel wesentlich durch den Wärmepreisindex widergespiegelt.

Mehr Nachhaltigkeit: Mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien sowie dem weiteren Ausbau der erneuerbaren bzw. klimaneutralen Wärmeversorgung hat unsere  Fernwärme eine sehr hohe ökologische Qualität.

Daneben bleibt die technische Qualität unverändert. Unser Fernwärmesystem ist bereits so ausgelegt, dass die Erzeugungssicherheit, insbesondere die Verfügbarkeit unserer Wärmeerzeugungsanlagen, sowie ein stabiles und zuverlässiges Transportnetz gewährleistet werden.

Alle diese Begriffe sind im Umfeld der Wärmelieferung einzuordnen. Die Wärmeleistung bzw. die Anschlussleistung (im Sinne einer normierten Heiz- bzw. Wärmelast mit der Einheit Kilowatt (kW)) wird für die verschiedenen Verwendungszwecke auf der Grundlage europäischer bzw. nationaler technischer Normen ermittelt. Die entsprechenden Normen sind in unseren TAB aufgeführt. So ist zum Beispiel die Heizlast (= Wärmeleistung) ein gebäudespezifischer Wert, der auf Grundlage ingenieurwissenschaftlichen Kenntnissen nach DIN EN 12831 berechnet wird. Diese repräsentieren die anerkannten Regeln der Technik. Diese berechnete Heizlast stellt sicher, dass die Normtemperaturen in Ihrem Gebäude zu jeder Zeit erreicht werden. Das heißt, auch in Zeiten sehr kalter Außentemperaturen werden Wohlfühltemperaturen in allen Räumen erreicht. Die Berechnungsgrundlage hängt von verschiedenen Faktoren und individuellen Gebäudemerkmalen ab. So haben energetische Sanierungsmaßnahmen Einfluss auf die Höhe der Wärmeleistung bzw. der Anschlussleistung. Laut unseren Verträgen und TABs (vgl. Ziff. 5.1 der Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen) sind grundsätzlich unsere Kunden für die Ermittlung nach den anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN EN 12831) und Mitteilung der danach zu vereinbarenden Wärmeleistung (in kW) verantwortlich.

Wenn sich Ihr Wärmebedarf ändert, kann das verschiedene Gründe haben:

  • bessere Dämmung und energetische Sanierungen
  • effizientere Verbrauchsgeräte
  • energiebewussteres Verbrauchsverhalten
  • andere Verwendung der Immobilie

Als erstes sollte geprüft werden, ob Wärmeabnahme und Anschlussleistung in einer effizienten Relation zueinanderstehen. Dies kann zunächst auf der Basis von Vollbenutzungsstunden (Vbh) (teilweise auch als Volllaststunden bezeichnet) erfolgen.

Die Vollbenutzungsstunden beschreiben den Quotienten aus Ihrem jährlichen Wärmeverbrauchswerten (in kWh) und der bestellten Anschlussleistung (in kW) und sagt aus, wie viel Stunden im Jahr mit der bestellten Wärmeleistung geheizt werden. Unterschreiten diese Werte im Einzelfall einen Grenzwert, ist dies möglicherweise ein Hinweis auf eine Überdimensionierung der Heiz-, Warmwasser oder sonstigen Anlagen, d.h. es ist „zu viel“ Anschlussleistung bestellt.

Hinweis: Die Beurteilung der Vollbenutzungsstunden sind nur eine überschlägige Beurteilung zur Effizienz Ihrer Anschlussleistung. Die konkrete Beurteilung ob Ihre Anschlussleistung zur Ihrem Wärmeverbrauch und Nutzungsverhalten passt kann erst nach einer weiteren Analyse erfolgen. So gelten beispielsweise für gewerbliche Abnehmer oder Passivhäuser andere Maßstäbe zur Beurteilung der Vollbenutzungsstunden.

Wenn Sie eine ineffiziente Benutzung festgestellt haben, haben wir für Sie ein Formblatt mit weiteren Hinweisen zum Vorgehen für Sie zusammengestellt.

Wir empfehlen Ihnen die Heizlast durch eine Fachfirma überprüfen zu lassen. Die Heizlast wird als ein gebäudespezifischer Wert ermittelt, der auf Grundlage ingenieurwissenschaftlichen Kenntnissen nach DIN EN 12831 berechnet wird. Diese repräsentieren die anerkannten Regeln der Technik. Diese berechnete Heizlast stellt sicher, dass die Normtemperaturen in Ihrem Gebäude zu jeder Zeit erreicht werden. Das heißt, auch in Zeiten sehr kalter Außentemperaturen werden Wohlfühltemperaturen in allen Räumen erreicht.

Bei Fragen zum Wärmeliefervertrag können Sie gerne auf uns zukommen, damit wir diese gemeinsam klären können. Selbstverständlich stehen unsere Vertriebsmitarbeiter per Mail fernwaerme(at)sw-augsburg.de für Sie bereit.

Weitere Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unseren FAQs.

Anschlussleistung anpassen

Passt Ihr Wärmeverbrauch noch zu der von uns bereitgestellten Anschlussleistung? Die Anschlussleistung kann sich ändern, wenn Sie beispielsweise weniger verbrauchen oder Ihr Gebäude saniert haben. Wir empfehlen, die Anschlussleistung von einer Fachfirma überprüfen zu lassen, um sie wenn nötig an die neuen Anforderungen des Gebäudes anzupassen. Sie haben bereits Ihre Leistung überprüft und diese soll angepasst werden? Bitte füllen Sie unser Formular aus und reichen uns dieses ein.

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Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar!

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Erdgas0821 6500-5500
Strom0821 6500-6600
Fernwärme0821 6500-5555
Trinkwasser0821 6500-6655